Wahlanfechtung - Weg frei für Gang zum Verfassungsgerichtshof
Die Bürgerliste GERMS begrüßt, dass die Bezirkswahlbehörde nun endlich betreffend der neuerlichen Anfechtung der Gemeindevorstandswahl entschieden hat. Dass der Anfechtung in dieser ersten Instanz nicht stattgegeben wurde, beunruhigt Markus Kienast von GERMS nicht im Geringsten:
“Es geht in dieser Angelegenheit tatsächlich um Rechtsfragen, die nur der Verfassungsgerichtshof erschöpfend klären kann. Wichtig ist, dass das Warten jetzt vorbei und der Weg zum VfGH nun endlich frei ist”.
Auch zwei Anfechtungen aus 2020 betreffend Prüfungs- und Bauausschuss wurden nun vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) entschieden - beiden wurde stattgegeben und damit die erstinstanzliche Entscheidung der Bezirkswahlbehörde revidiert.
Bevor es allerdings so weit war, musste man auch hier einen Umweg über den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nehmen. Das Landesverwaltungsgericht hatte sich nämlich zuerst für nicht zuständig erklärt und musste dann vom VfGH zur Entscheidung in der Sache verpflichtet werden. Besonders “bizarr” finde Kienast aber, dass ihm die endgültige Entscheidung des LVwG schon am 16. Jänner 2021 zugestellt wurde, die Gemeinde das Urteil aber erst am 30. Juni 2021 - also fast 6 Monate später - erhalten haben will.
“Es bleibt zu hinterfragen, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist”, so Kienast.
Das Ziel all dieser Schritte sei jedenfalls, in ganz NÖ für eine verfassungsmäßige Repräsentation kleinerer Parteien in Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss zu sorgen.
“Wie notwendig das ist, hat man ja in der letzten Gemeinderatssitzung hautnah erleben können”, so Kienast.