Markus Kienast
Markus Kienast Gemeinderat in Groß Gerungs

Paukenschlag: Bürgerliste GERMS und FPÖ gewinnen erneut Wahlanfechtung vor VfGH

Paukenschlag: Bürgerliste GERMS und FPÖ gewinnen erneut Wahlanfechtung vor VfGH

Mit einem Paukenschlag endet der Rechtsstreit um die Besetzung der Gemeindevorstandsmandate in Groß Gerungs - der VfGH gibt Bürgerliste GERMS und FPÖ zum wiederholten Male recht: Die erneute Zuteilung aller 5 Stadträte an die ÖVP unter Berufung auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Gesetzesänderung ist verfassungswidrig - die ÖVP verliert endgültig zwei Mandate. Somit zieht DI (FH) Markus Kienast (Bürgerliste GERMS), der die Anfechtung initiiert hat, in den Gemeindevorstand ein. Die FPÖ stellt ihm dafür ihr Mandat für die halbe verbleibende Legislaturperiode zur Verfügung, zur Halbzeit wechselt die FPÖ selbst in den Vorstand. Die SPÖ, die sich an der Anfechtung nicht beteiligt hatte, erhält das zweite Mandat.

“Wir freuen uns, dass der VfGH dem rechtlichen ‘Kunstgriff’ des Bürgermeisters eine klare Absage erteilt hat”, so Bürgerlisten-Mandatar Markus Kienast. “Das Urteil lässt auch keinerlei Spielraum für etwaige Umgehungsversuche. Die ÖVP wird sich einfach damit abfinden müssen.”

Zur Erinnerung, der VfGH hatte die Gemeindevorstandswahl am 8. Oktober 2020 schon einmal aufgehoben, weil die Zuteilung der Mandate nach dem mehrheitsfördernden d’Hondt’schen Verfahren vorgenommen worden war, was gesetzlich nicht zulässig war. Die ÖVP hätte daher schon damals 2 von insgesamt 5 Mandaten abgeben müssen. Das wollten einige aber vermutlich nicht so hinnehmen, denn die Wahlwiederholung wurde unter Berufung auf die Covid-19-Fristverlängerungen nicht wie vorgesehen 2 Wochen nach Zustellung des VfGH Erkenntnisses abgehalten, sondern erst nach 8 1/2 Wochen, am 12.01.2021. Zwischenzeitlich hatte die ÖVP NÖ eine Gesetzesänderung in Kraft gesetzt, die der ÖVP Groß Gerungs abermals alle 5 Mandate zusichern sollte.

“Die mutmaßliche Verzögerung der Wahlwiederholung erfolgte nach unserer Auffassung willkürlich, der Verdacht des Amtsmissbrauchs steht im Raum. Die damals geltenden (minimalen) Covid-19-Maßnahmen können ein Zuwarten jedenfalls nicht rechtfertigen, zumal Gemeinderatssitzungen in den Verordnungen immer ausgenommen waren und wir schon bei höherem Infektionsgeschehen Sitzungen abgehalten hatten”, erläutert Gemeinderat Markus Kienast das fragwürdige Vorgehen. “Auch Räumlichkeiten in ausreichender Größe standen mehr als genug zur Verfügung”.

Der VfGH urteilte am 5. Oktober 2021 nun aber ohnehin, dass die Anwendung der gegenständlichen Gesetzesänderung unabhängig vom Zeitpunkt der Wiederholungswahl grundsätzlich verfassungswidrig war: ”Die Anwendung dieser Bestimmung hat nämlich zur Folge, dass das Verfahren zur Verteilung der Mandate der geschäftsführenden Stadträte während des laufenden Wahlverfahrens geändert wird.” Das ursprünglich am 20. Februar 2020 begonnene Wahlverfahren sei nämlich noch nicht abgeschlossen.

Die Wahl sei also noch einmal zu wiederholen und zwar unter Anwendung der Rechtslage, “die dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 8. Oktober 2020, W I 6/2020, zugrunde lag,” also nach Rechtslage zum Beginn der Wahl im Februar 2020.

Da der mutmaßlichen Verschleppung möglicherweise eine Schädigungsabsicht zugrunde lag, haben Bürgerliste GERMS und FPÖ eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht. Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt bereits - es gilt die Unschuldsvermutung.

Medienspiegel

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