Kienast gewinnt vor Verfassungsgerichtshof, ÖVP verliert 2 Stadträte
Einen besonderen Grund zum Feiern hatten zum Nationalfeiertag vor allem die Mandatare der Bürgerliste GERMS und der FPÖ Groß Gerungs. Der VfGH hat nun der von DI (FH) Markus Kienast (Bürgerliste GERMS) initiierten und von der FPÖ mitgetragenen Anfechtung stattgegeben und damit auch für den Rest Niederösterreichs die Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens zur Aufteilung der Sitze im Gemeindevorstand als rechtswidrig erkannt.
Die ÖVP verliert somit zwei von fünf Stadträten, die Wahl zum Gemeindevorstand muss wiederholt werden.
Streitpunkt war die Aufteilung der Sitze nach dem mehrheitsverzerrenden d‘Hondtschen Verfahren. Der VfGH urteilte, die NÖ Gemeindeordnung sei wörtlich auszulegen und dort finden sich nur Bestimmungen, die eine streng prozentuelle Aufteilung vorsehen - eine Anwendung von d‘Hondt ist daher rechtswidrig.
“Als ich damals die höchstgerichtliche Rechtssprechung recherchiert habe, ist mir klar geworden, dass genau hier der Hebel liegt. Das D’Hondtsche Verfahren wurde zwar bisher vom VfGH nicht als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, aber aus einem früheren Urteil war herauszulesen, dass es nur zur Anwendung kommen darf, wenn es explizit im Gesetz festgeschrieben ist. Es freut mich, dass ich mit dieser Ansicht recht behalten habe”, so erklärt Kienast, Initiator der Anfechtung, deren Entstehungsgeschichte.
Damit haben nun FPÖ und SPÖ - letztere hat sich an der Wahlanfechtung nicht beteiligt - ein Vorschlagsrecht für jeweils einen der zwei freigewordenen Stadträte.
Wie zu Beginn der Anfechtung zwischen FPÖ und GERMS vereinbart, wird Kienast auf dem Ticket der FPÖ in den Gemeindevorstand (Stadtrat) einziehen. Zur Hälfte der verbleibenden Legislaturperiode wird gewechselt, das wurde auch schriftlich vereinbart.
Kienast und Eschelmüller betonen, “wenn die Opposition zusammenarbeitet, muss sich selbst eine übermächtig erscheinende ÖVP geschlagen geben”. Man möchte auch weiter kooperieren und die abwechselnde Besetzung des Gemeindevorstands-Mandats möchte man dafür als Symbol verstanden wissen.
Und auch über Groß Gerungs hinaus wird die VfGH-Entscheidung einschneidende Auswirkungen haben, denn alle niederösterreichischen Gemeinden müssen zukünftig dieser VfGH-Entscheidung folgen. Damit werden sich die Machtverhältnisse in vielen Gemeinden spätestens nach der nächsten Wahl ordentlich verschieben.
“Zwei kleine Ortsparteien haben also die politische Landschaft in ganz NÖ nachhaltig verändert”, streichen Kienast und Eschelmüller heraus. “Mut und Hartnäckigkeit haben sich ausgezahlt!”
Die Anfechtung wurde im Übrigen nicht aus dem Geldbeutel der Steuerzahler, sondern von Unterstützern der Bürgerliste GERMS bezahlt.
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