Markus Kienast
Markus Kienast Gemeinderat in Groß Gerungs

Tennis-Traglufthalle Groß Gerungs steht vor dem Aus

Tennis-Traglufthalle Groß Gerungs steht vor dem Aus

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb in machen NÖ Gemeinden Traglufthallen genehmigungsfähig sind, in machen (wie in Groß Gerungs) wieder nicht. Der Verwaltungsgerichtshof stellte schon 1975 klar, dass Traglufthallen keine Gebäude und keine baulichen Anlagen sind. Demnach fallen sie auch nur bedingt unter die Bauordnung, die Notwendigkeit für eine Energieausweis wäre nach unserer Rechtsansicht jedenfalls auszuschließen und das Projekt somit genehmigungsfähig.

So sah man das unseres Wissens auch in St. Pölten, wo eine Traglufthalle über das Freibad Citysplash Ende letzen Jahres genehmigt und bereits eröffnet wurde. Zusätzlich erhielt man für das Projekt sogar noch EUR 230.000 Förderung vom Land NÖ.

Um einen objektiven Umgang mit dem Bauansuchen des Projekt-Initiators Boris Müller gewährleisten zu können, hat die Bürgerliste GERMS in zahlreichen intensiven Gesprächen mit dem Vizebürgermeister Christian Laister vorgeschlagen, eine Rechtsgutachten von unabhängiger Stelle einzuholen. Ein Kontakt zu Rechtsgelehrten der JKU Linz und der WU Wien war bereits von uns hergestellt worden. Die Vorgangsweise wurde von Christian Laister aber abgelehnt.

Angesichts der uneindeutigen rechtlichen Situation und des Wertes eines solchen Projekts für den Standort Groß Gerungs erachten wir die überschaubaren Kosten für so ein Rechtsgutachten als sinnvoll. Auch ein Kosten-Splitting mit anderen Gemeinden, die vor demselben Problem stehen, wäre machbar.

Die nun gewählte Vorgehensweise erachten wir als äußerst ungeschickt und auf Grund erheblicher Rechtsunsicherheit als nicht zufriedenstellend begründbar.

Die Bürgerliste GERMS hofft, es lässt sich noch ein Weg für die Genehmigung des wertvollen Projekts finden und wird wie schon bisher Gemeinde und Projektinitiator tatkräftig bei der Lösungsfindung unterstützen.

(Bild Credit: https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Trainler, Lizenz CC BY SA 3.0)

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