Bürgerliste GERMS fordert Rücknahme der vermutlich gesetzwidrigen Kanalgebührenerhöhung
Groß Gerungs, 22. Oktober 2023 - Groß Gerungs verfügt über acht Kläranlagen, die bisher jeweils einen eigenen Gebührenhaushalt darstellten. In der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2023 wurde nun beschlossen, diese Gebührenhaushalte zusammenzulegen und damit auch zwangsläufig die Kanalgebühren im gesamten Gemeindegebiet zu vereinheitlichen. Das hat vor allem hinsichtlich Förderungen von Bau- und Sanierungsprojekten Vorteile.
Die gleichzeitig beschlossene Gebührenerhöhung stößt bei DI (FH) Markus Kienast, der sich eineinhalb Jahre als Stadtrat der Bürgerliste GERMS intensiv mit der Abwasserbeseitigung in Groß Gerungs befasste, auf erhebliche Kritik:
“Eine Gebührenerhöhung ist wirtschaftlich und aus Gründen der Inflationsbekämpfung unangebracht, außerdem geht sie unverhältnismäßig stark zu Lasten der dörflichen Gemeinschaften und ist in der beschlossenen Form nach unserer Ansicht gesetzeswidrig”.
Die neue Verordnung legt nämlich für die Einbringung von Schmutzwasser denselben Einheitssatz fest (2,45 €) wie für Mischwasser (Regen- und Schmutzwasser), obwohl das NÖ Kanalgesetz von 1977 einen um 10 % günstigeren Tarif für Schmutzwasser vorschreibt (bzw. umgekehrt).
In den Dörfern, wo Niederschlagswasser in den Dorfbach abgeführt wird, führt das zu überproportionalen Gebührenerhöhungen, die in Wurmbrand mit +10 %, Etzen mit +12 %, Griesbach mit +18 % und St. Jakob mit satten +36 % zu Buche schlagen, während in Groß Gerungs weitgehend nur +2 % schlagend werden. Die von der Gemeinde kolportierten +12 % im Stadtgebiet Gerungs würden laut Kienast so nicht stimmen, weil das nur auf einen Bruchteil der Haushalte zutrifft, die bisher ebenfalls vom günstigeren Tarif profitieren konnten.
“Als Mitglied des Stadtrats bekam ich den Eindruck, dass man dort keine rechte Freude hat, sich mit Gesetzesmaterien auseinandersetzen zu müssen. Dementsprechend bin ich über den aktuellen Verordnungs-Pfusch wenig überrascht. Dabei wäre das NÖ Kanalgesetz eigentlich recht kurz und dementsprechend schnell gelesen”, kommentiert Kienast die Lage.
Der ehemalige Stadtrat kritisiert auch gravierende Mängel in der Kalkulation der Gemeinde.
“Beim letzten, von uns verhinderten Versuch der Gebührenerhöhung hat man ja zB. in der Kalkulation einnahmenseitig für alle Haushalte im Stadtgebiet den niedrigeren Tarif von 2,18 € angesetzt, obwohl über drei Viertel der Gerungser den höheren Tarif von 2,40 € zahlen. Da fehlen dann gleich mal 40.000 €, die man vorgibt, über eine Gebührenerhöhung wieder hereinholen zu müssen. In der aktuellen Kalkulation finden sich ähnliche Kunststücke”, so Kienast.
Kienast ist überzeugt, dass die aktuelle Verordnung nie in Kraft treten wird, weil sie aufgrund ihrer Gesetzeswidrigkeit bei der Verordnungsprüfung der Landesregierung durchfallen wird und fordert eine sofortige Rücknahme der augenscheinlich rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Verordnung.
Die Bürgerliste GERMS wird sich sodann daran machen, für eine gesetzeskonforme Entlastung der unrechtmäßig zur Kasse gebetenen Kanalnutzer zu sorgen.
“Bei korrekter Kalkulation, wie sie der Bürgerliste GERMS vorliegt, ist diese Entlastung wirtschaftlich jedenfalls machbar, ohne andere höher belasten zu müssen”, so Kienast.