SPÖ und ÖVP lehnen Verringerung der Kanalgebühren ab
Groß Gerungs, 13. Dezember 2023 - Die Bürgerliste GERMS brachte in der Gemeinderatssitzung zwei Abänderungsanträge zur Kanalgebührenverordnung ein. Beide wurden von SPÖ und ÖVP abgelehnt.
Die Bürgerliste GERMS hält die Kanalgebührenerhöhung für unverhältnismäßig.
So folgte die Gebührenberechnung nicht exakt den gesetzlichen Vorgaben - zB. wurde die Kredittilgungen vollständig und nicht anteilig nach der Abschreibdauer der Kanalanlagen (50 Jahre) angesetzt. Das Land NÖ hat das bestätigt, und festgehalten, dass bei entsprechender Korrektur des Betriebsfinanzierungsplans eine Verminderung des Einheitssatzes auf 2,36 € zulässig wäre.
Berichtigt man weitere Ungenauigkeiten, dann ist nach Berechnungen der Bürgerliste GERMS sogar ein Einheitssatz von 2,30 € mit genug Spielraum möglich.
ACHTUNG Häuslbauer: unvertretbar ist auch die Kanaleinmündungsabgabe / Ergänzungsabgabe für Schmutzwasserkanäle (sprich in den Dörfern). Diese beträgt nämlich knapp 97 % des gesetzlichen Maximums, während bei Mischwasserkanälen (Großteil des Stadtgebiets Groß Gerungs) nur 60 % des gesetzlichen Maximums vorgeschrieben werden.
In Zeiten hoher Inflation haben die Kommunen der Inflation entgegen zu steuern, nicht diese mit Gebührenerhöhungen weiter zu befeuern!
Was wir an der Gebührenerhöhung alles auszusetzen haben, das könnt ihr am einfachsten in der Video-Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung nach sehen.
Link zum YouTube Video der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023
Die Bürgerliste GERMS wird sich weiter für eine Reduktion einsetzen.
Hier noch die beiden Anträge im Volltext.
Abänderungsantrag Nr. 1
Die Bürgerliste GERMS stellt betreffend Tagesordnungspunkt 4 “Abwasserbeseitigung Groß Gerungs - Abänderung Kanalabgabenordnung vom 19. Oktober 2023; Beschlussfassung (Zl. 851)” den folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, den § 6 der “Verordnung der Gemeinderates der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 19. Oktober 2023, Zl. 8510-0, betreffend die Erlassung einer Kanalabgabenordnung für die Abwasserbeseitigung Groß Gerungs” wie folgt abzuändern:
§ 6 Kanalbenützungsgebühren für den Mischwasserkanal, Schmutzwasserkanal und Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)
(1) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) werden für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze festgesetzt:
a) Mischwasserkanal: € 2,30
b) Schmutzwasserkanal: € 2,30
c) Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem) € 2,30
Einhergehend mit dieser Änderung ist der Betriebsfinanzierungsplan 2023 bzw. 2024 neu zu erstellen und zwar unter Anwendung der neuesten Version der Excel Vorlage für die Ermittlung des Einheitssatzes zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr des Landes NÖ Abteilung Gemeinden, die wie gesetzlich auch in § 1a Z. 8 lit. c NÖ Kanalgesetz 1977 vorgeschrieben, die Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Kanalanlage entsprechenden Lebensdauer berücksichtigt, sowie unter Ansatz der Durchschnittlichen Kanaleinmündungsabgabe der letzten fünf Jahre.
Abänderungsantrag Nr. 2
Die Bürgerliste GERMS stellt betreffend Tagesordnungspunkt 4 “Abwasserbeseitigung Groß Gerungs - Abänderung Kanalabgabenordnung vom 19. Oktober 2023; Beschlussfassung (Zl. 851)” den folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, den § 2 Abs. 1 der “Verordnung der Gemeinderates der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 19. Oktober 2023, Zl. 8510-0, betreffend die Erlassung einer Kanalabgabenordnung für die Abwasserbeseitigung Groß Gerungs” wie folgt abzuändern, sodass auch dieser wie beim Mischkanal nur 60,08% des gesetzlich maximalen Einheitssatzes beträgt:
(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit € 10,99 festgesetzt.
Wie in der Gemeinderatssitzung angekündigt, werden wir zum Zeitpunkt der Zustellung der neuen Kanalgebührenvorschreibungen auf dieser Website Vorlagen sowohl für Einsprüche, als auch für Anträge gemäß § 5b NÖ Kanalgesetz 1977 zur Vermeidung von Härtefällen zum Download bereitstellen.
Bei Interesse werden wir auch Informationsveranstaltungen diesbezüglich abhalten.