Markus Kienast
Markus Kienast Gemeinderat in Groß Gerungs

Kanalgebühren Info-Abend | 02.02.2024 19:30 im Gasthof Kastner in Griesbach

Kanalgebühren Info-Abend | 02.02.2024 19:30 im Gasthof Kastner in Griesbach

Am 11.01.2024 wurden nun die neuen Kanalgebührenvorschreibungen versandt. Die Gerungser äußern teils heftigen Unmut, und viele haben bereits angekündigt, ihre Bescheide anzufechten.

“Zu Recht”, heißt es dazu von Gemeinderat Kienast (GERMS). “Denn die Zusammenlegung in der jetzigen Form ist wohl schon im Grundsatz rechtswidrig. Sie wäre allerhöchstens legal, wenn man den Einheitssatz an der günstigsten Kläranlage - St. Jakob - ausgerichtet hätte”, so Kienast.

Allen, deren Gebühren sich erhöht haben, empfiehlt die Bürgerliste GERMS daher, ihre Bescheide anzufechten. Wird die Kanalgebührenverordnung aufgehoben, wovon die Bürgerliste ausgeht, profitiert davon nämlich nur, wer seinen Bescheid auch bekämpft hat. Der Rest muss den neuen Tarif weiter zahlen, bis eine neue Verordnung erlassen ist - und das kann dauern.

Die Bürgerliste GERMS informiert am 2.2.2024, um 19:30 im Gasthof Kastner in Griesbach über die Einspruchsmöglichkeiten gegen die Kanalgebührenvorschreibung.

Scharfe Kritik übt Kienast auch an einem anderen Detail der Gebührenvorschreibung:

“Seitdem ich nicht mehr im Stadtrat vertreten bin, scheint sich dort keiner mehr ernsthaft für soziale Gerechtigkeit einzusetzen. So hat die Gemeinde augenscheinlich nicht einmal die in § 5b NÖ Kanalgesetz verankerte Härtefallregelung bei den Betroffenen zur Anwendung gebracht, obwohl diese von Amts wegen schon im Erstbescheid zu berücksichtigen wäre. Die nötigen Daten hätte die Gemeinde ja”, so Kienast.

Diese Rechtsansicht bestätigt auch ein Gesetzeskommentar der Kommunalakademie NÖ zum NÖ Kanalgesetz 1977, wo es heißt, dass “ein Rechtsanspruch auf entsprechende Verminderung des Gebührenanteils schon bei der Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr” bestehe.

Link: Kommunalakademie NÖ, NÖ Kanalgesetz 1977 - Gesammelte Judikatur der Höchstgerichte, 2008, 28

Anspruch haben Haushalte mit über 700 m² Berechnungsfläche, wenn auf jeden Bewohner mehr als 300 m² entfallen.

“Es gibt Fälle, wo einem Zwei-Personen-Haushalt 2.000 € inkl. USt. für die Kanalbenützung vorgeschrieben wurden. Das sind 5,45 € am Tag. Der Bürgermeister hat komplett aus den Augen verloren, dass bei der Gebührenhöhe nicht Kostendeckung die Richtschnur ist, sondern Zumutbarkeit”, so Kienast.

Auch diesbezüglich verweist Kienast auf den Gesetzeskommentar der Kommunalakademie NÖ, wo es heißt, dass “in ländlichen und zersiedelten Gebieten den Benützern oft keine kostendeckenden Gebühren zugemutet werden können”.

Link zum YouTube Video der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023

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