Markus Kienast
Markus Kienast Gemeinderat in Groß Gerungs

GERMS führt direkte Demokratie ein

GERMS führt direkte Demokratie ein

Bürgerinnen und Bürger sollen auch nach der Wahl noch mitbestimmen!

Speziell am Land, wo man als Bürger von jeder beschlossenen Maßnahme unmittelbar betroffen ist, ist es wichtig, die Bewohnerinnen und Bewohner in den politischen Prozess adäquat einzubinden. Noch wichtiger wird eine solche Offenheit, wenn das politische Leben einer Gemeinde durch die Monopolstellung einer einzigen Partei geprägt ist.

Die Niederösterreichische Gemeindeordnung beinhaltet glücklicherweise bereits ein paar Bestimmungen, die den Bürgerinnen und Bürgern ein kleines bisschen direkte Demokratie in die Hand geben.

So ermöglicht z. B. §16 ff die Einbringung von Initiativanträgen in den Gemeinderat (und andere Gemeindeorgane).

Das heißt im Klartext, dass Anträge nicht nur von Gemeinderäten zur Abstimmung in dieses Gremium eingebracht werden können, sondern - genügend Unterstützer und Unterstützerinnen vorausgesetzt - auch jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder Bürger dem Gemeinderat Anträge zur Abstimmung vorlegen kann.

Ein solcher Antrag muss natürlich zuerst von „mindestens so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie bei der letzten Gemeinderatswahl Stimmen für die Erlangung eines Gemeinderatsmandates notwendig waren.” In Groß Gerungs entspricht das in etwa 120 UnterstützerInnen.

Das klingt erst mal nicht nach viel, da man aber diese 120 Unterschriften zumeist von Tür zu Tür einsammeln gehen muss, kommt dieses Instrumentarium bisher nur in extremen Härtefällen zum Einsatz. Das soll sich durch die Möglichkeit, solche Initiativanträge bequem per Handy unterschreiben zu können, ändern. Mit Unterschriften von 10 % der Wahlberechtigten (453 Personen 2015) kann auf diesem Wege sogar eine Volksbefragung erzwungen werden. So der Gemeinderat will, kann so eine Volksbefragung sogar bindenden Charakter haben (§63 Abs.2 NÖ GO).

Die Bürgerliste GERMS wird sich also darum kümmern, dass die Gemeinde die technische Möglichkeit schafft, dass Initiativanträge von Bürgern mit ihrer Handy-Signatur unterstützt werden können, wie das ja z. B. bei Volksbegehren schon länger möglich ist.

Die Bürgerliste GERMS könnte das System zur Überbrückung auch selbst bereitstellen, wenn sich die Gemeinde mit der Umsetzung Zeit lässt. Der Prototyp liegt schon fertig in der Schublade. Kosten und Aufwand sind überschaubar. Wenn sich eine Bürgerliste die Umsetzung leisten kann, dann bestimmt auch eine Gemeinde mit knapp 5.000 Einwohnern.

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