Vorlage für Beschwerde gegen Kanalbenützungsgebühr
In der Bevölkerung regt sich Unmut gegen die aktuelle Kanalgebührenverordnung, die für viele eine saftige Gebührenerhöhung in einer Zeit hoher Inflation bringt.
Die Bürgerliste GERMS hat sich mehrmals gegen diese Erhöhung zur Unzeit ausgesprochen. Am Ende ist es eine politische Entscheidung, ob man nach unbedingter Kostendeckung trachtet, oder ob man die Gebühren an einer Zumutbarkeit für die Bürger ausrichtet. Eine gesetzliche Verpflichtung die Gebühren in der aktuellen Höhe vorzuschreiben gibt es jedenfalls nicht.
Für all jene, die Beschwerde gegen den kürzlich versandten “Abgabenbescheid Kanalbenützungsgebühr ab 01.01.2024” einbringen wollen, stellen wir hier eine Vorlage für eine effektive Bescheidbeschwerde zum Download zur Verfügung:
Download: Vorlage Bescheidbeschwerde gegen Abgabenbescheid Kanalbenützungsgebühr
Die Vorlage beinhaltet eine extra Sektion für die Anlage St. Jakob.
All jene, deren Bescheide mehr als 700 m² Berechnungsfläche aufweisen, sollten prüfen, ob sie die Härtefallregelung des § 5b NÖ Kanalgesetz 1977 beanspruchen können. Erklärung in der Beschwerde-Vorlage oben.
Wer weitere Informationen zum Kanalgesetz such, den können wir auf den Gesetzeskommentar der Kommunalakademie NÖ verweisen:
Link: Kommunalakademie NÖ, NÖ Kanalgesetz 1977 - Gesammelte Judikatur der Höchstgerichte, 2008, 28
Link zum YouTube Video der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023