Gemeinde hat in den Dörfern mit schleichender Erhöhung um 10 % begonnen
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Gemeinde Mitte des Jahres begonnen, die Kanalgebühren in den Dörfern schleichend um weitere 10 % anzuheben.
Ohne Beschluss und ohne bauliche Veränderung hat der Bürgermeister augenscheinlich entschieden, den Haushalten in unseren Dörfern zukünftig einen um 10 % erhöhten Einheitssatz für die Einleitung von Regenwasser ins Kanalsystem vorzuschreiben. Dabei ist bei den Kanälen, die in den Dörfern zur Ableitung der Regenwässer in den Dorfbach genutzt werden, nicht einmal klar, ob diese überhaupt im Gemeindeeigentum stehen und wer genau sie errichtet hat.
Ein Betroffender berichtet, “Unser Regenwasser-Abfluss quert nur die Straße und geht hauptsächlich über Privatgrund in den Dorfbach. Dafür haben wir noch nie extra zahlen müssen. Laut meinen Nachforschungen sind diese Rohe auch von der Dorfgemeinschaft bzw. privat verlegt worden. Die Gemeinde konnte mir weder Pläne, noch Eigentums- oder Finanzierungsnachweis vorlegen. Es ist befremdlich, dass die Gemeinde urplötzlich Gebühren für einen Kanal einhebt, der ihr womöglich nicht einmal gehört.”
Dementsprechend wurde die Regenwasserkanäle der Dörfer in den Kanalgebührenverordnungen bisher auch nicht erfasst und keine Gebühr dafür vorgeschrieben. An dieser Situation hat sich rechtlich auch durch die aktuelle Verordnung nichts geändert. Der angebliche Regenwasserkanal in den Dörfern schlägt sich nach wie vor mit NULL Metern Lauflänge in der Verordnung nieder.
Laut Information der Gemeinde soll auf den erhöhte Satz zukünftig immer dann umgestellt werden, wenn ein neuer Kanalgebührenbescheid auszustellen ist, also zB. wenn sich an den Berechnungsflächen etwas ändert, wie durch Neuvermessung, Zu- oder Umbau. Spätestens aber bei der nächsten Verordnungsänderung wird der Zuschlag wohl für alle gleichermaßen zur Anwendung kommen müssen.
Die Bürgerliste GERMS stemmt sich jedenfalls vehement gegen die Einhebung dieses Sonderzuschlags in den Dörfern. Eine diesbezügliche Beschwerde liegt bereits zur Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht auf.
Dass die zusätzliche Gebühr zu allererst jenen Haushalten vorgeschrieben wurde, die gegen die Zusammenlegung der Kläranlagen und der damit einhergehende Erhöhung der Gebühren um bis zu 36 % Beschwerde eingelegt haben, rückt die ganze Aktion zusätzlich in ein schiefes Licht. Für die betroffenen Haushalte schlug die Gebührenerhöhung damit insgesamt mit 49,7 % zubuche. Zurückrudern scheint der Bürgermeister aber nicht zu wollen, auch wenn ihn die Materie sichtlich zu belasten scheint.
“Wir werden alles daran setzen, dass diese abstruse Aktion der Gemeinde ein jähes Ende findet”, betont Kienast. “Die Bürgerliste GERMS wird darüber hinaus in der nächsten Legislaturperiode konsequent daran arbeiten, Einsparmöglichkeiten bei den Kanalgebühren und anderen kommunalen Leistungen zu identifizieren und die Bürger finanziell zu entlasten.”