Photo: © VfGH / Achim Bieniek

Der Gemeinderat von Groß Gerungs hat am 19.10.2023 beschlossen, die Gebührenhaushalte für die acht Abwasserbeseitigungsanlagen in Groß Gerungs zu einem einzigen Gebührenhaushalt zusammenzulegen. Damit einher ging eine signifikante Erhöhung der Kanalgebühren für Haushalte, die an die Kläranlagen St. Jakob (+36 %), Preinreichs (+10 %), Etzen (+12 %), Groß Gerungs (+12 %) und Griesbach (+18 %) angeschlossen sind.

Bürgerliste GERMS zweifelte Gesetzmäßigkeit wiederholt an

Die Bürgerliste GERMS hatte wiederholt die Gesetzmäßigkeit dieser Zusammenlegung angezweifelt, denn schon in § 1 Abs. 4 NÖ Kanalgesetz heißt es: “Für verschiedene Kanalanlagen mit jeweils getrennten Entsorgungsbereichen in einer Gemeinde sind die Kanalerrichtungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren verschieden hoch festzusetzen, wenn sich dies aufgrund eines unterschiedlichen Kostendeckungserfordernisses ergibt.” 

Dass unterschiedliche Kostendeckungserfordernisse vorliegen, ist schon alleine aufgrund der bisher höchst unterschiedlichen Gebührensätze zwischen EUR 1,80 und EUR 2,70 augenscheinlich, auch die unterschiedlichen Kanaleinmündungsabgaben unterstreichen das.

In einer Zeit hoher Inflation sind Gebührenerhöhungen von bis zu 36 % (Kläranlage St. Jakob) nicht hinnehmbar. Daher hat Walter Schöllbauer aus Thail, nun auch Kandidat der Bürgerliste GERMS, mit tatkräftiger Unterstützung des Listenersten Markus Kienast gegen die Zusammenlegung und Gebührenerhöhung der Gerungser Kläranlagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingebracht.

Chancen für gänzliche Aufhebung stehen gut

Eine Entscheidung des VfGH ist für das Frühjahr 2025 zu erwarten. Dann müssen womöglich die Karten in Sachen Kanalgebühren neu gemischt werden. Die Chancen auf eine Aufhebung der Kanalgebührenverordnung stehen aufgrund der offensichtlichen Gesetzeswidrigkeit der Zusammenlegung sowie formalrechtlicher Fehler bei der Kundmachung ausgesprochen gut.

“Das Prinzip, dass jeder nur so hohe Gebühren zahlen soll, wie er auch tatsächlich verursacht, muss auch in Groß Gerungs Geltung haben”, mahnt Kienast. “Grundsätzlich wird man sich einmal überlegen müssen, wie man die Betriebskosten der Kläranlagen und damit die Gebühren substanziell reduzieren kann, speziell in den teureren Entsorgungsgebieten!"